Mit dem Messsystem intelligent in die Zukunft

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von modernen Messeinrichtungen in das intelligente Stromnetz. Über das Smart Meter Gateway können Verbrauchs- und Erzeugungsinformationen an Netzbetreiber, Energielieferanten oder weitere energiewirtschaftliche Marktteilnehmer standardisiert übermittelt werden. Die Datenübermittlung erfolgt dabei unter strengen gesetzlichen Vorgaben sowie den technischen Regeln des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.

Allgemeine Informationen

Wer erhält ein intelligentes Messsystem?

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht bei bestimmten Verbrauchergruppen und Anlagenbetreibern den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme, bestehend aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway, vor. Davon betroffen sind Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh und Anlagenbetreiber mit einer Erzeugungsleistung von mehr als 7 kW.

Grundsätzlich ist der Einbau eines intelligenten Messsystems auch dann möglich, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind und Stromverbrauch oder Stromerzeugung unter den gesetzlich definierten Werten liegen.

Wann erfolgt der Einbau eines intelligenten Messsystems?

Der Einbau von intelligenten Messsystemen ist bei rund 500 Zählpunkten bis zum Jahr 2032 vorgesehen. Alle betroffenen Kunden werden mindestens drei Monate vor dem Einbau informiert. Den genauen Termin für den Einbau nennen wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme.

Welche Vorteile haben intelligente Messsysteme?

Mit dem intelligenten Messsystem erhalten Sie einen detaillierten Überblick über Ihren Stromverbrauch und damit eine bessere Transparenz über Ihr Verbrauchsverhalten. Es besteht die Möglichkeit die digital erfassten Verbrauchswerte über ein Display zu visualisieren. Dadurch haben Sie die Möglichkeit zur Optimierung Ihres Stromverbrauchs. Mit einem intelligenten Messsystem leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zur Stabilisierung der Energienetze. Durch die automatische Übermittlung Ihrer Verbrauchswerte durch das Smart Meter Gateway, entfällt für Sie die Ablesung Ihres Zählers vor Ort.

Was kostet der Einbau und gibt es Folgekosten?

Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist für Sie in der Regel kostenlos. Die Kosten für die Zähler und die Ablesung sind in der Regel bereits durch Ihren Stromversorger in den Strompreis eingepreist worden. Mit dem Zählerumbau ändern sich diese Kosten. Dabei gelten für intelligente Messsysteme die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen, die von der NHL Netzgesellschaft Heilbronner Land GmbH & Co. KG selbstverständlich eingehalten werden und im Preisblatt veröffentlicht sind. In welchem Umfang Ihr Stromversorger die Kosten an Sie weitergibt, ist abhängig von Ihrem Stromvertrag.

Vertragsunterlagen

Die NHL Netzgesellschaft Heilbronner Land GmbH & Co. KG ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.

Zum Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsystemene hat die BNetzA nach aktuellem Stand keine vertraglichen Vorgaben zwischen gMSB und Lieferant festgelegt. Die Verbände BDEW und VKU haben zur branchenweiten Standardisierung einen Muster-Messstellenvertrag erarbeitet.

Zur künftigen Abwicklung der Messentgelte der mME und iMSys ist gem § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG eine vertragliche Vereinbarung zwischen Messstellenbetreiber und Lieferant erforderlich.

Unser Vertrag entspricht dem BDEW-/VKU-Muster (Juli 2017).
Eine gemeinsame Abrechnung der Entgelte für den Messstellenbetrieb und der Netznutzung gem. § 9 Nr. 3 bieten wir nicht an.

Sofern Sie eine Abwicklung des Messstellenbetriebs von mME und iMSys wünschen, bitten wir um Bestätigung des Messstellenvertrages in Textform, via E-Mail, an: strom@n-hf.de

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom

Die NHL Netzgesellschaft Heilbronner Land GmbH & Co. KG ist grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) i. S. des Messstellenbetriebsgesetzes - MsbG.

Unser Vertrag entspricht der Festelegung BK6-17-042 der BNetzA vom 23.08.2017.

Wir bitten um Bestätigung des Vertrags in Textform, via E-Mail, unter Angabe beider Vertragspartner an: strom@n-hf.de

Preise
Kontakt

Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber

kommunikationsdaten_nhl_msb_strom_20220412.pdf (27,2 KiB)

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